Sprungziele
Seiteninhalt

Korruptionsbekämpfung

Auskünfte der Stadtverordneten und sachkundigen Bürger mit beratender Stimme zu § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 286) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt u.a. Transparenzpflichten wie Auskunftspflichten der Hauptverwaltungsbeamten, Stadtverordneten und sachkundigen Bürger.

§ 7 verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) gegenüber der Kommunalaufsicht (Kreis Olpe) und die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über

1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,

2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,

4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,

5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.

Soweit dies für die jeweilige Einzelfallprüfung notwendig ist, kann sich die uneingeschränkte Auskunft gegenüber den Prüfeinrichtungen auch auf die Vermögensverhältnisse erstrecken (§ 6).

Bitte beachten Sie: Sollten sich Änderungen gegenüber bisher gemachter Angaben ergeben, nutzen Sie bitte den hier verlinkten Fragebogen für Ihre neuen Angaben.


Die Auskünfte nach § 7 sind vom Bürgermeister jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen; die Auskünfte des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter sollen nach Mitteilung des Kreises Olpe vom 10.05.2005 mit der Veröffentlichung der Daten der Rats- und Ausschussmitglieder bekannt gemacht werden.

Die Fragebögen der Rats- und Ausschussmitglieder sind ganzjährig auf dieser Seite einsehbar. Zum Hinweis darauf erfolgt alljährlich im Sommer eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse.

Der vollständige Gesetzestext kann hier abgerufen werden: KorruptionsBG.