Landtagswahl 2022
Wichtige Informationen zur Briefwahl:
Aktualisiert: 13.05.2022
Briefwahl kann online aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr beantragt werden!
Es besteht auch die Möglichkeit, im Rathaus zu wählen. Um vor Ort wählen zu können, benötigen Sie ein Ausweisdokument. Sofern Sie unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.
Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Bedenken Sie dies bitte, wenn Sie vor Ort wählen möchten. Nutzen Sie nach Möglichkeit den Postweg, um unnötige Schlangenbildung vor dem Briefwahlbüro zu vermeiden. Bis auf weiteres ist allen Besucherinnen und Besuchern des Rathauses das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2 Maske vorgeschrieben.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Was geschieht bei Änderung des Wohnsitzes?
Datum: 05.04.2022
Das Wählerverzeichnis wurden auf Basis der Einwohnermeldedaten vom 03.04.2022 aufgebaut.
Stichtag für das Wahlrecht in NRW ist der 16. Tag vor der Wahl, also der 29.04.2022. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Wahlberechtigten Ihre Hauptwohnung in Lennestadt haben, wenn sie bei uns wählen möchten.
Was passiert nun, wenn Sie in dem Zeitraum vom 03.04.2022 bis 29.04.2022 Ihren Wohnsitz verlegen?
- Bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
- Beim Wegzug in ein anderes Bundesland werden Sie von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Etwaig bis dahin ausgeübte Briefwahl wird ungültig!
- Bei Umzügen innerhalb von NRW können Sie in der Zeit vom 04.04.2022 bis zum 24.04.2022 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählverzeichnis der Stadt Lennestadt stellen. Tun Sie dies nicht, können Sie weiter in Ihrer Fortzugsgemeinde wählen. Sie sollen während der Anmeldung auf die Möglichkeit dieser Antragstellen hingewiesen werden.