Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Grundsteuern (A und B)
- die Abfallentsorgungsgebühren
- die Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Regenwasser)
- die Wassergebühren und
- die Straßenreinigungsgebühren (einschl. Winterdienst)
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Abgabearten entnehmen Sie bitte dem Begleitschreiben zu den Abgabebescheiden, in dem auch die jeweiligen zuständigen Mitarbeiter/-innen benannt werden.
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. der jeweiligen Gebührensatzungen erhoben. Die Bescheide werden Anfang des Jahres den Grundstückseigentümern bzw. den Erbbauberechtigten oder den Hausverwaltern zugestellt. Grundbesitzabgaben sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Die Abrechnungsbeträge des Vorjahres werden der ersten Fälligkeit zu- bzw. abgerechnet. Die Zahlung der jährlichen Grundbesitzabgaben in anderen als den gesetzlichen Teilbeträgen ist grundsätzlich möglich. (Auskunft unter 02723 / 608-206)
Bei der Veräußerung eines Grundstücks im laufenden Abrechnungsjahr ist es unter Umständen möglich, die Weiterberechnung der Grundbesitzabgaben an den neuen Eigentümer zu veranlassen. Dazu müssten vorgelegt werden:
- eine Kopie des Grundbuchauszuges (Eintragung des neuen Eigentümers)
- Stand der Wasseruhr der Stadt Lennestadt bei Eigentumsübergang.