Schulbuchgutscheine
Nach den Bestimmungen des § 96 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Eltern verpflichtet, Schulbücher in Höhe des festgelegten Eigenanteils auf eigene Kosten zu beschaffen.
Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wird der Eigenanteil von der Stadt Lennestadt getragen.
Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“/Leistungen des Jobcenters) wird dieser Eigenanteil demnach nicht übernommen.
Sollte der Bedarf eines Schulbuchgutscheins nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB XII bestehen, kontaktieren Sie bitte Frau Serrano-Dommes unter den unten aufgeführten Kontaktdaten.
Ein entsprechender Nachweis über Ihre Leistungen muss als Kopie dem „Bereich Schulen und Sport, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt“ zugeschickt oder nach Terminvereinbarung vorgelegt werden. Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift, den Namen und das Geburtsdatum des Schülers/der Schülerin sowie die Schule mit Klassenzuordnung an. Die Gutscheine werden Ihnen nach Vorliegen der Nachweise zugeschickt bzw. ausgehändigt. Die Beantragung kann vom 31.05.2025 bis 18.07.2025 erfolgen.