Bleileitungen
Grenzwerte für Blei gesenkt
Die Stadtverwaltung Lennestadt weist darauf hin, dass gemäß der Trinkwasserverordnung zum 01.12.2013 die zulässige Konzentration von Blei im Trinkwasser von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l gesenkt wird. Blei ist gesundheitsschädlich und kann vor allem bei Langzeitaufnahme zu chronischen Gesundheitsschäden führen. Vor allem Besitzer älterer Häuser sollten ihre Trinkwasserleitungen daraufhin überprüfen, ob Bleirohre verwendet wurden bzw. noch bestehen.
Um den Grenzwert einhalten zu können, aber vor allem, um sich vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Aufnahme von Blei aus den Trinkwasserrohren zu schützen, sind alle bleihaltigen Anschlussleitungen bis zum Ablauf des 12.01.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen. (§ 17 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung vom 20.06.2023)
Nach dem Satzungsrecht der Stadt Lennestadt gehören die Anschlussleitungen von der Hauptleitung bis zur Wasseruhr rechtlich dem Grundstückseigentümer (oder Erbbauberechtigtem), auch wenn diese evtl. in öffentlichen Flächen wie Straßen, Wegen usw. verlegt sind. Die Erneuerung, Herstellung oder Änderung dieser Leitungen darf aber nur durch die Stadtwerke Lennestadt oder von ihr beauftragten Unternehmen auf Kosten der Grundstückseigentümer (oder Erbbauberechtigten) durchgeführt werden.
Hausinstallationen nach der Wasseruhr sind (ebenfalls auf Ihre Kosten) von einem fachkundigen Installationsbetrieb zu ändern oder zu erneuern lassen.
Die Stadtwerke stehen Ihnen für Rückfragen ebenfalls gerne zur Verfügung:
- Technische Durchführung: Herr Rameil bzw. Herr Hüttemeister
- Kostenersatz: Frau Friedrichs