Gewerbeabmeldung

Wenn ein Gewerbebetrieb eröffnet oder aufgegeben, verlegt oder der Gewerbegegenstand gewechselt wird (bzw. sich wesentlich ändert), muss dies der Gewerbemeldestelle angezeigt werden, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.

Gleiches gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen.

Sollten Sie ihr Gewerbe online an-, ab-, oder ummelden wollen, können Sie dies über die Webseite des Wirtschafts-Service-Portal.NRW.