Spielhallen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf einer Erlaubnis.

Spielhallen dürfen täglich von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet sein. Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen.