Feuerwerk

Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerk in Lennestadt

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ist in Deutschland grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt und erfordert keine besondere Genehmigung.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen von Feuerwerk nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Personen mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein dürfen das ganze Jahr über Feuerwerk zünden.

Das Ordnungsamt der Stadt Lennestadt prüft den Antrag auf folgende Kriterien:

✔ Liegt ein begründeter Anlass vor?
✔ Sind alle erforderlichen Dokumente eingereicht?
✔ Besteht durch das Feuerwerk eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, können Sie dies online erledigen.

Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Lennestadt.