Zinssenkungsantrag

Zinssenkungsantrag

Die Einkommensbescheinigung für den Zinssenkungsantrag im Zusammenhang mit öffentlich gefördertem Wohnraum wird auf Antrag von dem Kreis bzw. der kreisangehörigen Stadt des Wohnortes ausgestellt. Das Schreiben der NRW.Bank muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Die Einkommensbescheinigung enthält Angaben über die maßgebliche Einkommensgrenze und das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushaltes.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Zinssenkung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten bzw. nur um einen gewissen Prozentsatz überschritten wird.
  • Das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der positiven Einkünfte (in der Regel das Bruttojahreseinkommen) aller zum Haushalt gehörender Personen abzüglich der Kinderbetreuungskosten und sonstiger möglicher Abzüge nach §§ 14, 15 WFNG zusammen. Es wird nach Maßgabe landesgesetzlicher oder bundesgesetzlicher Regelungen berechnet.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt werden. Dabei hat die fördernehmende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt zählende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben. Weiterhin sind im Antrag anzugeben:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Arbeitgeber (aller Haushaltsangehörigen)
  • Datum der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Personalausweis/Pass/Aufenthaltserlaubnis
  • Angabe von Schwerbehinderung / Pflegegrad mit Nachweis

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)
  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass

Benötigt werden die gesamten Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres

Mögliche Einkommensnachweise:

  • Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
  • Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
  • Bescheid über Krankengeld
  • Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 (Bundesagentur für Arbeit) oder Bürgergeld (Jobcenter)
  • Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
  • BAföG Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Elterngeld/Mutterschaftsgeld
  • Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (Kontoauszüge der letzten zwei Monate, Bescheid)
  • Nachweis über Vermietung und Verpachtung

Sonstige Unterlagen

  • Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
  • Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
  • Nachweis Unterhaltsverpflichtung (Kontoauszüge der letzten zwei Monate, Bescheid)
  • Sonstige Nachweise - z.B. Atteste, Familienstand, etc.
  • Aktuelle Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgenehmigung

Kosten

  • Die Ausstellung der Einkommensbescheinigung ist regelmäßig gebührenpflichtig, sofern die maßgebende Einkommensgrenze nicht um mindestens 20% unterschritten wird.

Rechtsgrundlage(n)

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
  • Einkommensermittlungserlass (EEE)
  • Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz WoFG)

Formulare

  • Antragsformular
  • Einkommenserklärung
  • Einverständniserklärung Datenschutz und Auskunft Finanzverwaltung