Kanal- und Wasseranschlussbeiträge

Die Stadt Lennestadt erhebt Anschlussbeiträge zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage im Sinne des § 8 Absatz 4, Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW).

Sie werden vom Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihm durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Die Anschlussbeiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Beiträge ergeben sich jeweils aus der entsprechenden Satzung:

Satzung der Stadt Lennestadt über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 18.12.2000 in der Fassung der jeweils gültigen Nachtragssatzung.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Lennestadt vom 18.12.2000 in der Fassung der jeweils gültigen Nachtragssatzung.