Böllerschießen
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Böllerschießen
Das Böllerschießen im Stadtgebiet Lennestadt, das zu bestimmten Anlässen und Veranstaltungen durchgeführt werden soll, bedarf einer Ausnahmegenehmigung gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG NRW).
Die schriftliche Beantragung der Ausnahmegenehmigung ist beim Ordnungsamt der Stadt Lennestadt einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Veranstalters/Vereins
- Anlass der Veranstaltung
- Personalien der beteiligten Böllerschützen
- Anzahl der beabsichtigten Schüsse
- Standort des Schießens sowie Datum und Uhrzeit
- Benennung des verantwortlichen Schießleiters
- Zustimmung des Grundstückseigentümers für den Standort des Schussgeräts
Zusätzlich sind dem Antrag beizufügen:
- Kopien der Befähigungsscheine der Böllerschützen gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Gültige Beschussbescheinigungen für die verwendeten Böller
Gebühren
Die Genehmigung ist kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen:
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW)
Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt der Stadt Lennestadt einzureichen.