Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe gründen möchten, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die außerhalb einer festen Niederlassung oder ohne vorherige Bestellung des Kunden ausgeübt wird. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind Straßenhändler, Wanderzirkusse oder fliegende Händler, die ihre Waren direkt zu den Kunden bringen.

Was ist ein Reisegewerbe?
Ein Reisegewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit, die ohne eine feste Niederlassung oder außerhalb der eigenen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung der Kunden ausgeübt wird. Der Unterschied zum stationären Gewerbe liegt darin, dass beim Reisegewerbe der Gewerbetreibende zu den Kunden kommt, ohne dass diese ihn zuvor beauftragt haben.

Es kann sich dabei um den Vertrieb von Waren, Dienstleistungen oder Unterhaltung (wie Zirkusse oder Karussells) handeln, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Anmeldung eines Reisegewerbes
Um ein Reisegewerbe zu betreiben, ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich: die sogenannte Reisegewerbekarte. Diese Karte müssen Sie bei der Stadtverwaltung Lennestadt, Ordnungsamt beantragen. Sie ist deutschlandweit gültig und ermöglicht es Ihnen, Ihr Gewerbe auch außerhalb der Stadt auszuüben.

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte müssen Sie eine Reihe von Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister (sofern das Gewerbe dort eingetragen ist)
  • Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis), falls mit Lebensmitteln gearbeitet wird
  • Gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung

Warum sind diese Nachweise erforderlich?
Im Vergleich zu einem stationären Gewerbe ist die Kontrolle eines Reisegewerbes schwieriger, da die Gewerbetreibenden keine feste Niederlassung haben. Aus diesem Grund werden höhere Anforderungen an die Anmeldung gestellt, um die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes sicherzustellen.

Gebühren
Erteilung einer Reisegewerbekarte : 100,00€

Die Verlängerung oder die Eintragung einer weiteren Tätigkeit: 25,00€

Wichtige Hinweise
Die Reisegewerbekarte muss stets mitgeführt und den Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden. Zusätzlich kann es erforderlich sein, für Ihren Stand, Zelt oder Imbisswagen eine gesonderte Genehmigung zu beantragen.

Steuerliche Pflichten und Mitgliedschaft in der IHK
Alle Betreiber eines Reisegewerbes sind gewerbesteuerpflichtig und werden automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Anmeldung Ihres Reisegewerbes wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Lennestadt.