Wohnsitz Abmeldung

Allgemeine Informationen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Abmeldungen sind somit möglich, wenn die angemeldete Person

  • ins Ausland verzieht,
  • aus der bisherige Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder
  • eine Nebenwohnung abmeldet.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Wohnung in Lennestadt gemeldet war, so erfolgt die Meldung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros.

Die Abmeldung eines in Lennestadt gemeldeten Nebenwohnsitzes ist im Bürgerbüro oder bei Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares gültiges Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)