Wohnsitz Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem erfolgten Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine in die Zukunft gerichtete Anmeldung ist nicht möglich.

Neben der melderechtlichen Erfassung werden die notwendigen Änderungen in dem deutschen Personalausweis und Reisepass zeitgleich erledigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie nach Lennestadt gezogen sind, so werden Sie melderechtlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros erfasst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und/oder Reisepass oder ein vergleichbares gültiges Ausweisdokument
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Einzug in eine Wohnung oder
    Eigentümererklärung bei Einzug in ein Eigenheim (s. Formulare)

 Bei Zuzug aus dem Ausland zusätzlich:

  • Vorsprache aller Personen (auch Kinder), die im Melderegister erfasst werden sollen
  • bei verheirateten Personen Eheurkunde mit Übersetzung (ggf. muss die vorgelegte Urkunde legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden - hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine entsprechende Information), diese können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
  • Beim Zuzug von Minderjährigen werden entsprechend die Geburtsurkunden mit Übersetzung benötigt

Bei Anmeldung von Kindern, wenn diese mit nur einem Elternteil umziehen und bisher mit beiden sorgeberechtigten Eltern in einer Wohnung gewohnt haben oder von einem Elternteil zum anderen Elternteil umziehen:

  • Bestätigung beider sorgeberechtigter Elternteile über den erfolgten Umzug (s. Formulare)

 Bei Anmeldung durch einen Betreuer zusätzlich:

  • Bestellungsurkunde und Personalausweis oder Pass des Betreuers

Welche Gebühren fallen an?

Für die melderechtliche Anmeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Anmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.

Online-Anmeldung

Mit der neuen Online-Lösung sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch den Weg zur Behörde. Der gesamte Prozess erfolgt von zu Hause aus. Hinzu kommt, dass die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises, des Reisepasses oder der eID-Karte nun ebenfalls eigenständig online vorgenommen werden kann.

Wie funktioniert die Ummeldung?

Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:

  • Die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises oder ihrer eID-Karte,
  • ein behördliches Nutzerkonto (BundID),
  • die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer.

Nach erfolgreicher Anmeldung und Authentifizierung können die Meldedaten aktualisiert werden. Wer eine Wohnung bezieht und nicht Eigentümer der Wohnung ist, ergänzt die Wohnungsgeberbestätigung. Nach der Prüfung durch die Meldebehörde steht eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit.

Im Anschluss kann die Adresse auf dem Personalausweis-Chip aktualisiert werden. Die Bundesdruckerei verschickt automatisch Adressaufkleber für Personalausweis und Reisepass, die Sie selbst anbringen können. Alle Details zur elektronischen Wohnsitzanmeldung sowie einen erklärenden Kurzfilm gibt es online.

Für weitere Informationen nutzen Sie folgenden Link

Oder


Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)