Untersuchungsberechtigungsschein

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Diese sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.

Wie erhalte ich den UBS?

Jugendliche können den UBS ganz einfach und schnell alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten ausfüllen.

Anleitungen und Erklärvideos dazu finden Sie unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de.

Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützen und beraten wir Sie gerne.

Wenn die online Beantragung abgeschlossen ist, erhalten die Jugendlichen ihren UBS und eine individuelle UBS-ID direkt aufs Smartphone. Diese müssen dann nur noch beim Termin der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden.

Wie wird der UBS abgerechnet?

Die Kosten der Untersuchung werden durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Informationen zu dem Verfahren, zur Durchführung und Abrechnung von Untersuchungen, sowohl von vertragsärztlichen als auch privatärztlichen Leistungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz können auf der entsprechenden Seite der zwei Kassenärztlichen Vereinigungen NRW abgerufen werden: