Reisepass
Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerbüro nicht erfolgen kann.
Antragstellung:
Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen.
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils benötigt. Bitte legen Sie auch ein Ausweisdokument zum Vergleich der geleisteten Unterschrift bei. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend vorgeschrieben.
Format:
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).
Expressverfahren:
Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen für vorläufige Reisepässe abweichen können.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ggfs. die Geburtsurkunde)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Weitere Informationen zum Direktversand finden Sie hier.
Digitales Lichtbild für Personalausweis und Reisepass
Im Bürgerbüro der Stadt Lennestadt besteht die Möglichkeit, ein Passfoto vor Ort digital zu erstellen. Sollten hier Probleme bei der Selbsterfassung entstehen, unterstützen die Mitarbeiterinnen bei der Erfassung des Lichtbildes gerne
Selbstverständlich können Sie, wie bisher, ein Lichtbild bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen.
Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen Ihr Lichtbild in der Cloud gefunden und heruntergeladen werden kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Reisepass | 26 Euro (höchstens 1 Jahr gültig) |
Express-Lieferung | Zuzüglich 32,00 Euro |
48-Seiten-Pass | Zuzüglich 22,00 Euro |
Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Zustellgebühr | 15,00 Euro |