Personalausweis
Die Ausweispflicht für Deutsche beginnt grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Personalausweise können jedoch auch schon ab Geburt für Kinder ausgestellt werden. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen möchten.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend vorgeschrieben.
Online-Ausweisfunktion
Ihr Personalausweis ist mit der Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Diese ist ab Vollendung des 16 Lebensjahres nutzbar.
Sollte Ihr Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros Lennestadt.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal.
Weitere Informationen zum Direktversand finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (wenn vorhanden der alte Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, ggfs. die Geburtsurkunde)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Abholung Personalausweis
Zur Abholung des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis mit. Der alte Ausweis wird im Bürgerbüro entwertet und kann auf Wunsch wieder ausgehändigt werden.
Digitales Lichtbild für Personalausweis und Reisepass
Im Bürgerbüro der Stadt Lennestadt besteht die Möglichkeit, ein Passfoto vor Ort digital zu erstellen. Sollten hier Probleme bei der Selbsterfassung entstehen, unterstützen die Mitarbeiterinnen bei der Erfassung des Lichtbildes gerne
Selbstverständlich können Sie, wie bisher, ein Lichtbild bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen.
Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen Ihr Lichtbild in der Cloud gefunden und heruntergeladen werden kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
Gebühren und Gültigkeit
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Zustellgebühr | 15,00 Euro |