Meldebescheinigung

Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung beinhaltet personenbezogene Daten der meldepflichtigen Person und dient in den meisten Fällen als Nachweis zum aktuellen Wohnsitz.

Tipp:
Sollten Sie für eine andere Behörde eine sogenannte „erweiterte“ Meldebescheinigung benötigen, so lassen Sie sich von der anfordernden Behörde mitteilen, welche Daten auf dieser Meldebescheinigung vermerkt werden sollen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie in Lennestadt mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, können wir eine Meldebescheinigung im Bürgerbüro der Stadt Lennestadt ausstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument
  • Die Bescheinigung wird der betroffenen Person im Rahmen der persönlichen Vorsprache ausgestellt

Welche Gebühren fallen an?

Für die Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 9,- € erhoben.

Diese ist im Bürgerb§18a üro bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten

Bearbeitungsdauer

Die Meldebescheinigung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Rechtsgrundlage

§18 Bundesmeldegesetzt (BMG)