Fundsachen

An wen muss ich mich wenden?

Gefundene Gegenstände können im Fundbüro der Stadt Lennestadt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundgegenstände werden für die Dauer von mindestens 6 Monaten verwahrt. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch an der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

Über folgenden Link können die hier abgegebenen Fundsachen eingesehen werden.

https://www.e-fund.eu/fundbueros.php