Abbruch - Anzeige

Der Bauaufsichtsbehörde ist die Beseitigung baulicher Anlagen je nach Art und Nutzung der Anlagen anzuzeigen. Einer Genehmigung bedarf es nicht, allerdings sind andere gesetzliche Vorgaben zu beachten, z. B. Artenschutz, Denkmalschutz und Abfallrecht.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter!