Schiedsmannangelegenheiten

Schiedsmannangelegenheiten

Aufgabe einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes ist die gütliche Schlichtung bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und bei Strafsachen, bei denen auf den Privatklageweg verwiesen wurde, weil ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.

Im Rahmen des Güteverfahrens sollen von der Schiedsfrau/dem Schiedsmann durch Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch ihre/seine Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen.

Bitte wenden Sie sich bei Streitigkeiten direkt an: