Bürgergeld
Mit Hilfe des Bürgergeldes wird ein menschenwürdiges Dasein gesichert, soweit dies mit dem eigenen Einkommen oder Vermögen nicht möglich ist.
Die Leistungen umfassen i. d. R. die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und einen Regelsatz, aus dem die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Nahrung, Bekleidung, Gesundheitspflege, Bildung, Freizeit) bestritten werden müssen. Auch gibt es Mehrbedarfe z.B. für Schwerbehinderte Menschen oder Alleinerziehende.
Angehörige, Lebenspartner etc., die hilfebedürftig sind und mit einer leistungsberechtigten Person in einem Haushalt leben, bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Über diese Bedarfsgemeinschaft kann die angehörige Person zur Sicherung des Lebensunterhalts ggf. Sozialgeld erhalten.