Fischereischein

Fischereischein - Neuausstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über die Fischerprüfung

Informationen rund um den Fischereischein

  • Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt
  • Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist ab 14 Jahren möglich
  • Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser wird immer bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres ausgestellt.

Fischereischein - Verlängerung

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Fischereischein

Weitere Informationen zur Verlängerung

  • Sie können die Gültigkeit Ihres Fischereischeins viermal verlängern lassen. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre
  • Der Jugendfischereischein kann maximal bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Jugendfischereischein 8 Euro
Jahresfischereischein 16 Euro
Fünfjahresfischereischein 48 Euro