Fischereischein
Fischereischein - Neuausstellung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Aktuelles Lichtbild
- Nachweis über die Fischerprüfung
Informationen rund um den Fischereischein
- Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt
- Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist ab 14 Jahren möglich
- Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser wird immer bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres ausgestellt.
Fischereischein - Verlängerung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Fischereischein
Weitere Informationen zur Verlängerung
- Sie können die Gültigkeit Ihres Fischereischeins viermal verlängern lassen. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre
- Der Jugendfischereischein kann maximal bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Jugendfischereischein | 8 Euro |
Jahresfischereischein | 16 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 48 Euro |
Weitere Informationen
Kontakt
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Petra Stremmel
Fachbereich I/1
Bürgerbüro
Bereichsleiterin
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: p.stremmel@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 334
- Fax: +49 2723 608 99 334
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 029
-
Ramona Müller
Fachbereich I/1
Bürgerbüro
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: r.mueller@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 331
- Fax: +49 2723 608 99 331
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 029
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Cornelia Lücking
Fachbereich I/1
Bürgerbüro
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: c.luecking@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 330
- Fax: +49 2723 608 99 330
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 029
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Franka Hesse
Fachbereich I/1
Bürgerbüro
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: f.hesse@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 332
- Fax: +49 2723 608 99 332
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 029