Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Führungszeugnisse werden für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
Neben dem sogenannten Privatführungszeugnis gibt es noch ein sogenanntes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Waffenschein).
Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
- Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.
- Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
- Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.
Verfahrensablauf
Wichtiger Hinweis für Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der europäischen Union haben:
Seit dem 31.08.2018 muss für diesen Personenkreis ein europäisches Führungszeugnis beantragt werden. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Antragstellung automatisch eine Auskunft in allen Herkunftsstaaten zu möglichen Eintragungen im Strafregister eingeholt wird. Durch den weiteren Aufwand verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten für den betroffenen Personenkreis auf bis zu acht Wochen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in Lennestadt mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis beim Bürgerbüro der Stadt Lennestadt beantragen.
Die Beantragung kann auch unter bestimmten Voraussetzungen im Online-Verfahren über das Internet erfolgen. Hierfür wird der neue Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt. Außerdem brauchen Sie ein Kartenlesegerät und die AusweisApp, die hier heruntergeladen werden kann.
Die Online-Beantragung erfolgt direkt über das Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Pass, amtliches Ausweisdokument
Für ein erweitertes Führungszeugnis ist der entsprechende Nachweis vorzulegen.
Bei Behördenführungszeugnis zusätzlich:
Name und Anschrift der Behörde und Aktenzeichen der Behörde sowie der Verwendungszweck
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Hier können Sie sich nicht durch Vollmacht vertreten lassen.
Für Kinder ab dem 14. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Beantragung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Für Jugendliche zwischen dem 16. Und 18. Lebensjahr kann die Beantragung persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr von 13,- € zu bezahlen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung