Baulasten
In manchen Fällen ist es dem Bauherrn nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstücks zu schaffen (z.B. Stellplätze, verkehrliche Erschließung oder notwendige Abstandsflächen). In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahme auf Dauer zu sichern, ist eine Baulast zu bestellen, die in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Die Übernahme einer Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtbehörde oder vor einem Notar.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. bei Kaufabsichten für ein bestimmtes Grundstück, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Man kann auch - gegen Gebühr - schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.