Teilungsgenehmigung

Die beabsichtigte Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde oder der Bearbeitung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI).

Erst mit dem Genehmigungsbescheid ist eine Übertragung in das beim Kreis Olpe geführte Liegenschaftskataster und eventuell dem Grundbuchamt möglich.

Was wird benötigt

  • Ein amtlicher Lageplan vom einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI)