Gewerbesteuer

Auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erheben die Gemeinden von jedem Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird, die Gewerbesteuer. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt in geteilter Zuständigkeit durch das Finanzamt und die Gemeinde, in deren Gebiet der Betrieb seinen Sitz hat bzw. eine Betriebsstätte unterhält. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird vom Finanzamt über die sachliche und persönliche Steuerpflicht/Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebes sowie die Höhe des Gewerbeertrages entschieden.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt (Messbetragsbescheid).
Die Gemeinde setzt unter Anwendung des jeweils gültigen gemeindlichen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid.
Für noch nicht veranlagte Jahre werden Vorauszahlungen festgesetzt.

Den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lennestadt finden Sie hier: