Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt. Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.
Die erforderlichen Dokumente zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses richten sich nach vorgesehenen Heiratsort, den Geburtsort der Verlobten, die (frühere) Staatsangehörigkeit(en) der Verlobten, Vorehen, Scheidungen, Aufenthaltsorte.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate gültig und wird auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt.
Die Gebühr zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 66,- €.
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Bereichsleiterin, Standesbeamtin
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Heike Schnerr
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Marion Epe
Fachbereich I/1
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