Erklärungen zur Änderung der Vornamen und des Geschlechts nach dem SBGG
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist seit dem 01.11.2024 in Kraft getreten.
Das SBGG vereinfacht es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt
Die beabsichtigte Abgabe einer Erklärung nach dem SBBG ist mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt anzumelden.
Die Anmeldung kann persönlich beim Standesamt in mündlicher Form oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Pass- oder Personalausweiskopie per Post erfolgen.
Die Erklärung muss persönlich gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem hier:
Weitere Informationen
Kontakt
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Eva-Maria Dehmel
Fachbereich I/1
Standesamt
Bereichsleiterin, Standesbeamtin
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: standesamt@lennestadt.de
- E-Mail: e.dehmel@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 342
- Fax: +49 2723 608 99 342
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 140
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Heike Schnerr
Fachbereich I/1
Standesamt
Standesbeamtin
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: standesamt@lennestadt.de
- E-Mail: h.schnerr@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 341
- Fax: +49 2723 608 99 341
- Internet: https://www.lennestadt.de/
- Raum: 141
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Marion Epe
Fachbereich I/1
Standesamt
Standesbeamtin
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
- E-Mail: standesamt@lennestadt.de
- E-Mail: m.epe@lennestadt.de
- Telefon: +49 2723 608 343
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