Melderegisterauskunft (erweitert)
Allgemeine Informationen
Auskünfte aus dem Melderegister an private Dritte dürfen grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig identifiziert werden kann und deren schutzwürdige Belange nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt werden.
Zusätzlich bedarf es durch die anfragende Person oder Stelle der Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels verwendet werden.
Die erteilte Melderegisterauskunft darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Danach ist sie zu löschen und darf nicht beliebig weitergenutzt oder weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Antragsvordruck für die Anfrage wird unten zur Verfügung gestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie wenden sich an das Bürgerbüro der Stadt Lennestadt, wenn die von Ihnen gesuchte Person in Lennestadt melderechtlich erfasst oder erfasst gewesen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser schriftlicher Antrag (siehe unten)
- Eine telefonische Auskunftserteilung ist nicht möglich.
- Nachweis des berechtigten Interesses.
Welche Daten werden mit der erweiterten Melderegisterauskunft mitgeteilt?
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf zusätzlich über einzelne bestimmte (namentlich benannte) Einwohner eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
- Tag und Ort der Geburt, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- frühere Namen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum, sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Bei einer erweiterten Auskunft ist das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen. Über weitere als die oben angeführten abschließend aufgeführten Daten dürfen Auskünfte nicht erteilt werden.
Gebühren
Erweiterte Melderegisterauskunft pro Person: 15 €
Die Gebühr kann wie folgt beglichen werden:
- Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse Lennestadt.
Als Verwendungszweck ist die Kostenstelle 9123.128093 und der Familienname der gesuchten Person zu nennen. - Verrechnungsscheck
- Einzugsermächtigung
- Rechnung
Die volle Verwaltungsgebühr ist auch zu entrichten, wenn mit den angegebenen Daten keine Person eindeutig identifiziert werden kann. In diesem Fall erhalten Sie eine neutrale Antwort.
Rechtsgrundlagen
§44, § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstellen 2.2.1 bis 2.2.16 des Allgemeinen Gebührentarifs vom 23.08.1999 in der Fassung vom 12.08.2023