Hundesteuer
Das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist steuerpflichtig. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Lennestadt hat der Hundehalter einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme im Haushalt anzumelden oder bei Abgabe, Umzug oder Tod abzumelden. Hierfür steht ein entsprechender Vordruck zur Verfügung.
Steuersätze
Die aktuellen Steuersätze finden Sie hier.
Hinweis: Nach der Hundesteuersatzung besteht unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Möglichkeit zur Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung. Nähere Informationen hierzu sind im Anmeldeformular enthalten oder die zuständige Sachbearbeiterin erteilt Auskunft.
Hundeanmeldung
Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen, sind zusätzlich beim Ordnungsamt anzumelden.
Infos zur Hundeanmeldung bekommen Sie hier.