Bauantrag
Die Baugenehmigung wird dem Antragsteller aufgrund seines Bauantrages erteilt, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen und alle zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen vollständig der Bauaufsichtsbehörde vorliegen; sie gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger der Bauherrschaft.
Der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird gleichzeitig mit der Baugenehmigung eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen zugestellt.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Bauantrag auf amtlichem Vordruck
- Lageplan / amtlicher Lageplan
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte
- Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 oder
- Bei Gebäuden, für die landesdurchschnittliche Rohbauwerte je m³ Bruttorauminhalt nicht festgelegt sind, die Berechnung der Rohbaukosten oder
- Bei der Änderung von Gebäuden oder bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, die Herstellungskosten
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Zusätzliche Bauvorlagen:
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Betriebe auf amtlichem Vordruck (ggf. mit Maschinenaufstellungsplan mit Rettungswegen und Notausgängen, falls nicht bereits in den Grundrisszeichnungen dargestellt)
- Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Betriebe auf amtlichem Vordruck inkl. Einverständniserklärung für die Landwirtschaftskammer
- Brandschutzkonzept für große Sonderbauten
Online-Antragstellung
Stellen Sie Ihren Bauantrag online über das Bauportal.NRW