Untere Denkmalbehörde
Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Weitere Infos zum Denkmalschutzgesetz unter
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis kann beim Bauportal NRW zentral gestellt werden.
Die genannten Dienstleistungen (außer Punkt 5) erfolgen kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.