Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).

Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A, Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) und Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke). Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erhoben.

Die Grundsteuer B1 wird auf Wohngrundstücke erhoben; hierzu gehören:

- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum

Die Grundsteuer B2 wird auf Nichtwohngrundstücke erhoben; hierzu gehören:

- Geschäftsgrundstücke
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Sonstig bebaute Grundstücke
- Unbebaute Grundstücke
- Teileigentum

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:

1) Grundsteuerwert

2) x Grundsteuermesszahl

= Grundsteuermessbetrag (ermittelt von den Finanzämtern)

3) x Hebesatz

= Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung durch die Städte / Gemeinden)

Sollten Sie Rückfragen zur Höhe der Bewertung (dem sog. Messbetrag) Ihres Grundbesitzes haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt in Olpe. Telefonisch unter 02761 / 963 – 1959; Erreichbarkeit von Mo. – Fr. 09:00 – 13:00 Uhr oder per Mail an

Service-5338@fv.nrw.de.

Bitte geben Sie hierzu Ihr Aktenzeichen beginnend mit 338/xxx-x-xxxxx.x an – dieses finden Sie auf der ersten Seite Ihres Bescheides.

Die Grundsteuerhebesätze betragen zurzeit (Stand 01.01.2025):

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 147 %
Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 527 %
Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.023%

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt innerhalb des Bescheides über Grundbesitzabgaben.