Anmeldung Eheschließung

Erforderliche Urkunden und Unterlagen

Das Standesamt prüft ob der Eheschließung ein rechtliches Hindernis entgegensteht. Die Frage nach den vorzulegenden Unterlagen lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher ist es notwendig, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen bei der Anmeldung mitzubringen sind.

Wenn beide Eheschließenden deutsch, volljährig, ledig und ohne Kinder sind:

  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Wenn ein Eheschließender in Deutschland schon ein- oder mehrfach verheiratet war, sind zusätzlich folgende Nachweise zu erbringen:
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Bei vorheriger Eheschließung oder Scheidung im Ausland setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Wenn ein oder beide Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind:

  • Ehefähigkeitszeugnis des jeweiligen Heimatstaates und weitere Nachweise zur Prüfung der Ehefähigkeit nach dem anzuwendenden ausländischen Recht
  • Wird durch den Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt, so ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, damit ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines EFZ beim Oberlandesgericht in Hamm gestellt werden kann. Näheres auch unter www.olg-hamm.de

Wenn ein Eheschließender im Ausland schon ein- oder mehrfach verheiratet war, sind zusätzlich folgende Unterlagen im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache vorzulegen:

  • Heiratsurkunde(n)
  • Ausländisches Scheidungsurteil. Das ausländische Scheidungsurteil bedarf im Einzelfall einer förmlichen Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Nähere Informationen auch unter www.olg-duesseldorf.de
Wenn einer der Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist, werden bei der rechtlichen Prüfung auch die Rechtsnormen des Heimatstaates zugrunde gelegt. Wegen der vielen sondergesetzlichen Vorschriften ist es erforderlich, frühzeitig mit dem Standesamt zu klären, welche Unterlagen im Original mit Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) zu besorgen sind.

Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, bringen Sie die Geburtsurkunden der Kinder mit.