Namensführung in der Ehe

Zum 01.05.2025 wurde das Namensrecht in Deutschland neu geregelt. Mit dem neuen Namensrecht wurde auch die Möglichkeit der Ehenamensbestimmung erweitert.

Grundsätzlich regelt § 1355 BGB die Ehenamensbestimmung nach deutschem Recht.  

Bei Fragen zur Ehenamensbestimmung setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.