Haushaltsausführung
Die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen dürfen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung dies erfordert. Die Inanspruchnahme ist zu überwachen. Bei Ermächtigung für Investitionen muss die rechtzeitige Bereitstellung der Finanzmittel gesichert sein.
Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage sind nach dem System der doppelten Buchführung klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen.
Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert, kann eine Haushaltssperre verfügt werden, mit der einzelne oder Gesamtermächtigungen eingeschränkt werden.
Sind die eintretenden Veränderungen gravierend, kann eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden.
Eine ordnungsgemäße Haushaltsausführung erleichtert die Erstellung des zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu erstellenden Jahresabschlusses.