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Fischereischein - Neuausstellung

Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Passfoto
  • Nachweis über die Fischerprüfung

Informationen rund um den Fischereischein

  • Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt
  • Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist ab 14 Jahren möglich
  • Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann man ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

  • 16 Euro für ein Jahr
  • 48 Euro für fünf Jahre

Fischereischein - Verlängerung

Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Fischereischein

Weitere Informationen zur Verlängerung

  • Sie können die Gültigkeit Ihres Fischereischeins vier mal verlängern lassen. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre
  • Der Fischereischein kann auch verlängert werden, wenn er einige jahre nicht gültig war
  • Der Jugendfischereischein kann nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

  • 16 Euro für ein Jahr
  • 48 Euro für fünf Jahre