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Fischereischein - Neuausstellung
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Passfoto
- Nachweis über die Fischerprüfung
Informationen rund um den Fischereischein
- Der Fischereischein wird entweder für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt
- Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist ab 14 Jahren möglich
- Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann man ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.Gebühren
- 16 Euro für ein Jahr
- 48 Euro für fünf Jahre
Fischereischein - Verlängerung
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Fischereischein
Weitere Informationen zur Verlängerung
- Sie können die Gültigkeit Ihres Fischereischeins vier mal verlängern lassen. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre
- Der Fischereischein kann auch verlängert werden, wenn er einige jahre nicht gültig war
- Der Jugendfischereischein kann nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.Gebühren
- 16 Euro für ein Jahr
- 48 Euro für fünf Jahre