Führungszeugnis
Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie auch ohne Kartenlesegerät mit einem Android-Handy, Iphone (ab 7 Plus) oder Tablet und NFC-Funktion das Führungszeugnis online beantragen - ortsunabhängig und jederzeit.
Gegen eine Gebühr von 13 Euro können Sie im Bürgerbüro ein Führungszeugnis für private Zwecke oder für Behörden beantragen, Staatsangehörige eines EU-Landes erhalten automatisch ein europäisches Führungszeugnis.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Grundsätzlich ist zur Beantragung eines Führungszeugnisses die persönliche Vorsprache erforderlich, außer Sie beantragen das Führungszeugnis online auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz.
Bei Führungszeugnissen werden zwei Arten unterschieden:
- Führungszeugnisse für private Zwecke werden zu Ihrer Privatanschrift gesandt;
- Führungszeugnisse für behördliche Zwecke, zum Beispiel für Konzessionen oder ähnlichem werden direkt zu der Behörde geschickt, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen. In diesen Fällen bringen Sie bitte die Adresse und das Aktenzeichen der Behörde mit.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, so muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise des Trägers vorgelegt werden, in der dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein und vom Arbeitgeber beziehungsweise Träger unterschrieben werden.
Sofern Sie Staatsangehöriger eines Landes der Europäischen Union sind, besteht nicht mehr die Möglichkeit der Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses, es werden automatisch die Daten aus den Strafregistern der Herkunftsländer beigezogen, sofern diese eine Datenübermittlung anbieten. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters Ihres Herkunftsstaates. Das Bürgerbüro leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter, die Daten aus den Herkunftsländern sollen spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamts an den Herkunftsstaat vorliegen. Es ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens vier Wochen zu rechnen.