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Gewerbezentralregister

Die Beantragung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgen.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen zur Verfolgung folgender Zwecke:

  • Für den Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit zur Beantragung von erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Makler, Bewachungsgewerbe u.a.).
  • Juristische Personen bedürfen dieses Nachweises z.B. für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, die Umschreibung im Handelsregister, bei einem Wechsel in der Geschäftsführung pp.

Verwaltungsgebühren in Höhe von 13 € fallen bei Beantragung an.

In beiden Fällen der Antragstellung ist anzugeben, ob der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (Belegart 1) benötigt wird oder einer Behörde unmittelbar übersandt werden soll (Belegart 9). Ist letzteres der Fall, so ist die genaue Anschrift, das Geschäftszeichen und der Verwendungszweck anzugeben.