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Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan legt für das gesamt Stadtgebiet hauptsächlich die bauliche Entwicklung (Mischbauflächen, Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...) fest. Er ist Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen in den einzelnen Baugebieten. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist verbindlich für die kommunale Planung und für öffentliche Planungsträger. Für den einzelnen Bauantrag hat die Darstellung des Flächennutzungsplanes nur mittelbare Bedeutung.

Der Bebauungsplan legt fest, wo, was und wie gebaut werden darf. Er regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Baugebiet. In Lennestadt bestehen Bebauungspläne in der Regel für Baugebiete, die in den letzten 30 bis 40 Jahren entstanden sind.

Innerhalb von bebauten Bereichen darf auch ohne Bebauungsplan gebaut werden, wenn sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (planungsrechtlich) einfügt. Der Maßstab für das Einfügen ist die umliegende Bebauung bezüglich ihrer Nutzung, Größe, Geschossigkeit usw. Für einige Orte im Stadtgebiet bestehen Satzungen, die regeln, welche Bereiche eines Ortes gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind.

Im Außenbereich darf in der Regel nicht gebaut werden. Ausnahmen bestehen z. B. für landwirtschaftliche Gebäude, geringfügige Erweiterungen von Wohnhäusern, Umsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden usw. Die Außenbereichsvorhaben sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.