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Gleichstellungsbelange
Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetztes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.Der Rat der Stadt Lennestadt hat bereits 1990 entschieden, gem. § 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NW) eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Ansprechpartnerin für alle Mädchen und Frauen in Lennestadt
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet für und mit den Frauen in der Verwaltung und den Bürgerinnen der Stadt Lennestadt. Bei der Arbeit geht es um die Aktivierung aller vorhandenen und die Erschließung neuer Möglichkeiten zur Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Mädchen in Lennestadt.Sie ist Ansprechpartnerin für Mädchen und Frauen und arbeitet mit vielen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zusammen, um das kommunale Umfeld „aus weiblicher Sicht“ zu verändern und neue, ganzheitliche und zukunftsweisende Ideen einzubringen und umzusetzen. Darüber hinaus führt die Gleichstellungsbeauftragte auch eigene Veranstaltungen und Projekte durch.Neben der Beratung und Information für Mädchen und Frauen gehört auch die Vermittlung zu Bildungseinrichtungen, Institutionen, Vereinen, Gruppierungen und sozialen Hilfeangeboten zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.Aufgabenfelder:
- Frauen in der Stadtverwaltung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Frauenerwerbstätigkeit
- Kinderbetreuung
- Qualifizierung
- Frauen und Gewalt
- Frauen und Gesundheit
- Frauen und Stadtplanung
- Frauen und soziale Sicherung
- Ältere Frauen
- Ausländische Mädchen und Frauen
- Mädchenarbeit
- Frauen und Kultur
Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?
- als persönliche Ansprechpartnerin in Konflikt- und Krisensituationen
- als Vermittlerin von Informationen, Orientierungshilfen und Fachberatungen
- in der Planung, Organisation und Durchführung von Projekte und Veranstaltungen, die die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Frauen herausstellt und fördert
- in Zusammenarbeit mit den örtlichen Institutionen und Gruppierungen
- in der Förderung der Vernetzung von regionalen Angeboten und Gremien in der Mädchen- und Frauenpolitik
- als Mitglied des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Olpe
- als Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) www.frauenbueros-nrw.de
- mit Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Angebote:
Frauencafé LennestadtJeden letzten Donnerstag im Monat von 19.00 - 23.00 Uhr in den Räumen des Jugendcafé KOMMA, In den Höfen in Lennestadt-Altenhundem. Hier haben Frauen Raum und Gelegenheit, in offener Atmosphäre, ohne Verpflichtung und bei freiem Eintritt ins Gespräch zu kommen. Weiterhin gibt es Informationsangebote zu Themen, die Frauen interessieren.
Das aktuelle Thema des Frauencafé’s wird jeweils in der Tagespresse angekündigt.
Treffen der alleinerziehenden Mütter und Väter aus Lennestadt und Umgebung
Jeden letzten Samstag im Monat von 15.00 - 18.00 Uhr lädt ein offener Treff alle interessierten alleinerziehenden Mütter und Väter zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch ein. Die Treffen finden im evangelischen Gemeindehaus, Auf der Ennest 1 in Lennestadt-Altenhundem statt. Während der Treffen wird eine Kinderbetreuung angeboten.Zu diesen Treffen werden in unregelmäßigen Abständen Referentinnen und Referenten eingeladen, die zu Themen sprechen, die für Alleinerziehende relevant sind (z.B. Umgangs- und Sorgerecht, Rentenfragen, Erziehungshilfen, Beratungsangebote).