Sprungziele
Seiteninhalt

Quicknavigation

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Führerschein (Verlust / Diebstahl)

Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass es ein aktuelles biometrisches Lichtbild sein sollte, welches nicht älter wie ca. 1 Jahr ist.
  • Auszug aus dem Führerscheinregister zum Nachweis Ihrer Führerscheindaten
    wird in der Regel nur benötigt, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein hatten und Ihr abhanden gekommener Führerschein nicht bei dem Kreis Olpe ausgestellt wurde. Sie müssen sich in diesem Fall an das Straßenverkehrsamt wenden, das Ihren letzten Führerschein (den jetzt abhanden gekommenen) ausgestellt hat und veranlassen, dass ein Auszug aus dem Führerscheinregister an die zuständige Dienststelle in Olpe geschickt wird.
  • Anzeige bei der Polizei
    Diese ist nur bei Diebstahl dem Antrag beizufügen.

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.

Kosten:

Gebühren Verlust/ Diebstahl:

Führerscheinantrag bei Verlust oder Diebstahl mit Direktversand:  37,50 €

Führerscheinantrag bei Verlust oder Diebstahl mit Abholung in Olpe: 32,40 €