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Beglaubigungen
Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist. Deutsche Personenstandsurkunden wie z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden. Hier ist beim zuständigen Standesamt eine entsprechende Urkunde anzufordern.