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Bauvorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu Fragen eines bestimmten Bauvorhabens ein Bauvorbescheid beantragt werden.
Betreffen diese Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die beizufügenden Vorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, gestellt sein. Dies gilt nicht für Bauvoranfragen, mit denen nur über die Vereinbarkeit von planungsrechtlichen Vorschriften entschieden werden soll.
Die Formulare finden Sie unter dem Stichwort Bauantrag.
Betreffen diese Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die beizufügenden Vorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, gestellt sein. Dies gilt nicht für Bauvoranfragen, mit denen nur über die Vereinbarkeit von planungsrechtlichen Vorschriften entschieden werden soll.
Die Formulare finden Sie unter dem Stichwort Bauantrag.