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Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Lennestadt ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe und/oder Personalausweise mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen.

Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. Sie benötigen zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde.

Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht erforderlich.

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Ab dem 01.11.2015 ist das neue BMG (Bundesmeldegesetz) in Kraft getreten. Zur Anmeldung wird zusätzlich eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.