Arbeitslosengeld II / Hartz IV
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es das Arbeitslosengeld II oder auch „Hartz IV“ genannt. Es stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte dar. Ein Anspruch ergibt sich aus dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches und wird durch das Jobcenter des Kreises Olpe geleistet. Eine Außenstelle befindet sich im Rathaus der Stadt Lennestadt.
Mit Hilfe des Arbeitslosengeldes II wird ein menschenwürdiges Dasein gesichert, soweit dies mit dem eigenen Einkommen oder Vermögen nicht möglich ist.
Die Leistungen umfassen i. d. R. die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und einen Regelsatz, aus dem die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Nahrung, Bekleidung, Gesundheitspflege, Bildung, Freizeit) bestritten werden müssen. Auch gibt es Mehrbedarfe z.B. für Schwerbehinderte Menschen oder Alleinerziehende.
Angehörige, Lebenspartner etc., die hilfebedürftig sind und mit einer leistungsberechtigten Person in einem Haushalt leben, bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Über diese Bedarfsgemeinschaft kann die angehörige Person zur Sicherung des Lebensunterhalts ggf. Sozialgeld erhalten.