Personalausweis
Beantragung
Den neuen Personalausweis können Sie in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts beantragen. Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.deFür wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
- Im Regelfall wird der Personalausweis für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren ausgestellt.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis - allerdings ohne die neue Online-Ausweisfunktion - beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
- gültiges Identitätsdokument (wenn vorhanden der alte Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
- aktuelles Lichtbild (Anforderungen an das Lichtbild im Folgenden)
Anforderungen an das Lichtbild:
- aktuelle Aufnahme
- Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
Ihre Entscheidung:
Über wichtige Funktionen und Eigenschaften Ihres Personalausweises können Sie selbst entscheiden.Digitale Fingerabdrücke:
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.WICHTIG: Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Online-Ausweisfunktion:
Bei der Beantragung wird Ihnen Informationsmaterial zur Online-Ausweisfunktion übergeben. Lesen Sich sich dieses Informationsmaterial aufmerksam durch. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht.Lesen Sie hier mehr zur Online-Ausweisfunktion.
Abholung des neuen Ausweisdokuments:
Bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis zur Abholung des Neuen mit. Der alte Ausweis wird im Bürgeramt entwertet. Wenn Sie es möchten, können Sie den entwerteten alten Personalausweis behalten.Unterschriftsfunktion:
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat bei einem Anbieter erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der Unterschriftsfunktion können Sie Dokumente elektronisch signieren.Gebühren und Gültigkeit des neuen Personalausweises:
Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, setzt folgende Gebühren für den neuen Personalausweis bundesweit fest:Ausstellung von Personalausweisen seit 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige |
Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro |
Weitere Gebühren:
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) |
gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates |
Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Gültigkeit des Dokuments:
- Personen ab 24 Jahren: zehn Jahre
- Personen unter 24 Jahren: sechs Jahre
- vorläufige Personalausweise: höchstens drei Monate
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf Personalausweisportal.de.