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Ummeldung

Wenn Sie innerhalb Lennestadts verziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen dem Bürgerbüro anzeigen. Bringen Siedzu bitte auch Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Bei der Abgabe der Umzugserklärung können Sie sich von einer geeigneten Person mit Vollmacht vertreten lassen.

Ab dem 01.11.2015 ist das neue BMG (Bundesmeldegesetz) in Kraft getreten. Zur Anmeldung wird zusätzlich eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.

Kosten:

keine