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Reisepass

Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerbüro nicht erfolgen kann.

Antragstellung:

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen.

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils benötigt. Bitte legen Sie auch ein Ausweisdokument zum Vergleich der geleisteten Unterschrift bei. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres vorgeschrieben.

Format:

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

Expressverfahren:

Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden.

Vorläufiger Reisepass:

Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgeramt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung:

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Gültigkeiten:

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass – 1 Jahr

Lichtbild:

Das Lichtbild für den Reisepass muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 1 Jahr sein, Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen.

Gebühren

Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die ab 1. Januar 2024 geltenden Kosten.

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70 Euro für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass

zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
zuzüglich 54 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass